AGB

 

 

  1. GELTUNGSBEREICH 
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen der Pension (Hotelaufnahmevertrag).
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. 
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 
  5. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 
  6. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 
  7. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner. 
  8. Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen. 
  9. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 
  10. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
  11. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 
  12. Die Pension kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht. 
  13. Rechnungen der Pension sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben. 
  14. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 
  15. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Pension berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen. 
  16. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen. 
  17. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow) 
  18. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 
  19. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, wird bei Stornierung 0% der Kosten rückerstattet ungeachtet des Stornierungszeitpunktes.
  20. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen. 
  21. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen der Pension. 
  22. RÜCKTRITT DER PENSION 
  23. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung). 
  24. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 
  25. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 
  26. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 
  27. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
  28. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%. 
  29. HAFTUNG DES HOTELS 
  30. Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 
  31. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,- im Hotelsafe aufbewahrt werden. 
  32. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
  33. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 
  34. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 
  35. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension. 
  36. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen. 
  37. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.